Corona-Info
Praxisöffnung während der Massnahmen gegen COVID-19
Unsere Praxis ist ab dem 27.4.20 wieder geöffnet. Wir achten dabei auf die Hygienevorgaben des Bundes, um auch weiterhin die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern.
Wenn Sie davor in Behandlung kommen wollen: Wir dürfen Behandlungen durchführen, falls Sie akute Beschwerden haben und eine ärztliche Verordnung zu einer TCM-Behandlung vorweisen können.
Möchten Sie Ihre chronischen oder “nicht dringenden” Beschwerden auch während der Zeit der Praxisschliessung mit TCM behandeln lassen? Gerne bieten wir Ihnen telefonische Beratung sowie eine Behandlung mit chinesischer Kräutermedizin (Phytotherapie) an. Dazu besprechen wir am Telefon Ihren aktuellen Zustand und stellen Ihnen auf der Basis das Rezept aus. Die fertig gemischte Kräutermedizin können Sie dann in der Apotheke abholen und gemäss der Einnahmeempfehlung zu sich nehmen. So kann Ihre Behandlung fortgesetzt werden, ohne dass Sie zu uns in die Praxis kommen müssen.